Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18. April 2018 in seinem Beschluss zur Notfallversorgung (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 19.05.2018) rechtskräftig die Ersteinschätzung für die Notaufnahme als verbindliches Kriterium für die Teilnahme an der Notfallversorgung festgeschrieben. Hierzu soll die Fortbildung befähigen.
Die strukturierte Einschätzung der Behandlungsdringlichkeit bei Notfallpatienten hat eine hohe Bedeutung für den weiteren Behandlungsverlauf. Der Basiskurs Ersteinschätzung gibt einen Überblick über existierende Systeme und befähigt die Teilnehmenden, eine Einschätzung nach dem Manchester-Triage-System durchzuführen.
Inhalt der Veranstaltung
Die Teilnehmenden erhalten das Handbuch sowie Zertifikat des Deutschen Netzwerk Ersteinschätzung.
Jörg Krey, Deutsches Netzwerk Ersteinschätzung
Peter Lemke, Deutsches Netzwerk Ersteinschätzung